Weniger Personal für Kontrolle.
Mehr Personal für Therapie

 

Unangekündigt nachweisen.
Eigenständig trainieren.
Nachsorge Remote fortführen.

 

Kontrolle ist vorgeschrieben. 
Die personalintensive Umsetzung muss es nicht bleiben.

Das Problem


Sichtkontrolle bindet Personal.

Urinkontrollen unter Sicht sind in den Reha-Vereinbarungen von Rentenversicheung und gesetzlicher Krankenversicherung vorgeschrieben. 

Quellen: 1, 2, 3

Die Lösung


Eigenständig.
Verifizierbar.
Entlastend.

RUMA macht den Abstinenznachweis selbstständig durchführbar - mit eindeutiger Verifikation und Laboranalyse. Die Kontrolle bleibt verlässlich, der Personalaufwand wird deutlich reduziert.

ACHT STARKE VORTEILE

Nicht nur Abstinenz nachweisen - Therapie stärken, Eigenverantwortung fördern und den Übergang in den Alltag sichern.

01  Personal entlasten 
Weniger direkte Sichtkontrolle und weniger reine Überwachungsarbeit. Fachkräfte bleiben dort, wo sie wirklich gebraucht werden.

02 Mehr Zeit für Therapie
Kappes Fachpersonal wird von Kontrollprozessen entlastet und kann sich auf Behandlung, Gespräche und Betreuung konzentrieren. 

03 Kurzfristig & unangekündigt
Patienten erhalten ein definiertes Zeitfenster und müssen jederzeit nachweisbereit sein - ohne langfristige Planbarkeit.

04 Nicht nur "zum Termin" abstinent
Nachweisbereitschaft wird Teil des Alltags. Das unterstützt eine stabile und nachhaltige Veränderung.

05 Eigenständigkeit Trainieren
Patienten führen den Nachweis selbständig durch. Verantwortung und regelkonformes Handeln werden bereits in der Reha praktisch eingeübt.

06 Nachsorge remote fortführen
Derselbe verifizierte Prozess kann nach der Entlassung ortsunabhängig weitergeführt werden - ohne Systembruch.

07 Vom geschützten Setng in den Alltag
Die Reha bereitet auf eine selbstständige Lebensführung vor. RUMA macht den Übergang in reale Lebensbedingungen praktikabel.

08 Verifizierbare Sicherheit bleibt erhalten
Person, einmaliger Marker, Durchführung und Laborprobe werden zu einem nachvollziehbaren Prozess verbunden - mit toxikologischer Laboranalyse.

Quelle
Deutsche Rentenversicherung / Gesetzliche Krankenversicherung:
"Vereinbarugen im Suchtbereich" - Vereinbarung "Abhängigkeitserkrankungen" sowie gemeinsame Rahmenkonzepte zur medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker.